Beleuchtung – Anforderungen an die Energiekennzeichnung und Ökodesign

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Zu den Beleuchtungsprodukten zählen Lampen und Leuchten.Eine Lampe hat eine oder mehrere Lichtquellen wie Halogen-, Kompaktleuchtstoff- oder LED-Lampen.

Eine Leuchte ist eine komplette elektrische Leuchte, die das Licht einer oder mehrerer Lampen verteilt, filtert oder umwandelt.Eine Leuchte hat auch die notwendigen Teile, um Lampen zu tragen und zu schützen.Zu den verschiedenen Arten von Leuchten gehören Boden-, Tisch-, Wand-, Pendel-, Kronleuchter-, Strahler- und Deckenleuchten.

Energielabel

Beleuchtungsprodukte werden mit Energieetiketten und Informationen geliefert, die auf dem Produkt aufgedruckt sind.Das Bewertungssystem reicht von A++ (am effizientesten) bis E (am wenigsten effizient).

Leuchten werden mit Etiketten geliefert, die zeigen, welche Lampen für den Einsatz in der Leuchte geeignet sind.Ab dem 25. Dezember 2019 ist die Kennzeichnung von Leuchten nicht mehr erforderlich

Ab 1. September 2021 gelten die bestehenden Regelungen unterVerordnung (EU) Nr. 874/2012werden aufgehoben und durch neue Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen unter . ersetztVerordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen (EU) 2019/2015.Auf einer Skala von A (am effizientesten) bis G (am wenigsten effizient) geben die neuen Labels Auskunft über den Energieverbrauch, ausgedrückt in kWh pro 1000 Stunden, und verfügen über einen QR-Code, der zu weiteren Informationen in einer Online-Datenbank führt.

Ökodesign-Anforderungen

Ökodesign-Regeln sind für fast alle in der EU verkauften Lampen verbindlich.Diese Vorschriften legen Anforderungen an die Energieeffizienz und andere Faktoren wie die Lebensdauer der Glühbirne und die Aufwärmzeit fest.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Notbeleuchtungen und Lampen, die für sehr spezielle Verwendungen, beispielsweise in Theatern, bestimmt sind, oder Lampen, die in sehr kleinen Mengen pro Jahr verkauft werden (weniger als 200).

Ab 1. September 2021 gelten die bestehenden Regelungen in(EG) Nr. 244/2009,(EG) Nr. 245/2009und(EG) Nr. 1194/2012wird aufgehoben und durch neue Anforderungen für Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte gemäß der Verordnung über Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte ersetzt(USA) 2019/2020.Mit der neuen Verordnung werden ab September 2023 die meisten Halogenlampen und die herkömmliche Leuchtstoffröhrenbeleuchtung, die in Büros üblich sind, auslaufen.

Bitte beachten Sie, dass die Verordnungen (EU) 2019/2020 & 2019/2015 einem Änderungsverfahren unterliegen.Der EntwurfÖko-DesignundEnergiekennzeichnungÄnderungsanträge wurden diskutiert und von den Mitgliedstaaten positiv gestimmt.

Energieeinsparungen

Bis 2020 sollen die bestehenden Beleuchtungsvorschriften in der EU zu Stromeinsparungen von 93 TWh/Jahr führen.Das ist mehr als der Energieverbrauch Kroatiens.Außerdem werden jährliche Emissionen von 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vermieden.

 

 

 


Postzeit: 28. Juli 2021